Pflegefreistellung
Was ist eine Pflegefreistellung?
Müssen Sie ein krankes Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen oder betreuen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegefreistellung. Während dieser Zeit erhalten Sie Ihr normales Entgelt weiter.
Wer kann Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
Eine Pflegefreistellung ist unter anderem möglich, wenn Sie:
- Ihr krankes Kind betreuen müssen.
- Einen nahen Angehörigen pflegen müssen.
- Die Betreuungsperson Ihres Kindes plötzlich ausfällt.
- Ein Kind ins Krankenhaus begleiten müssen, wenn dies notwendig ist.
Zu den nahen Angehörigen zählen beispielsweise:
- Ehepartner oder eingetragene Partner
- Lebensgefährten (bei gemeinsamem Haushalt)
- Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Enkelkinder
Wie lange besteht Anspruch?
Grundsätzlich besteht pro Arbeitsjahr Anspruch auf:
➡️ bis zu einer Arbeitswoche Pflegefreistellung.
Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ein Kind unter 12 Jahren erneut erkrankt – kann eine zweite Woche Pflegefreistellung zustehen.
Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?
Ja.
Während der Pflegefreistellung besteht Anspruch auf das volle Entgelt. Es handelt sich also nicht um unbezahlten Urlaub.
Was ist zu beachten?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst früh über die notwendige Pflege oder Betreuung.
Auf Verlangen des Arbeitgebers kann ein entsprechender Nachweis (z. B. eine ärztliche Bestätigung) erforderlich sein.