FAQ – Häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Betriebsrat.

Du kannst uns per E-Mail oder über das Kontaktformular in der App erreichen.

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiter im Unternehmen. Er setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, Rechte und Mitbestimmung ein. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
✅ Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
✅ Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Gesetzen
✅ Unterstützung bei Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz
✅ Beratung zu Lohn-, Urlaubs- und Arbeitszeitfragen

Jeder Mitarbeiter kann sich an den Betriebsrat wenden – unabhängig davon, ob er Angestellter oder Arbeiter ist. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.

Ja! Du kannst dein Anliegen anonym über das Kontaktformular in der App senden. Der Betriebsrat behandelt alle Anliegen vertraulich.

Ja! Der Betriebsrat hilft nicht nur bei allgemeinen Themen, sondern unterstützt auch einzelne Mitarbeiter bei individuellen Anliegen, z. B. bei Konflikten mit Vorgesetzten, Arbeitszeiten oder Kündigungen.

Der Betriebsrat hat zwar kein direktes Mitspracherecht bei individuellen Löhnen, kann aber bei betrieblichen Gehaltsstrukturen mitbestimmen und sich für gerechte Bezahlung einsetzen.

Ja, der Betriebsrat kann:
Prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist
Dich bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber unterstützen
Dich über deine Rechte beraten
Mit dir eine Lösung suchen (z. B. Abfindung oder Weiterbeschäftigung)

Falls du eine Kündigung erhalten hast, melde dich so schnell wie möglich, damit wir dir helfen können.

Der Betriebsrat kann Einwände erheben, Verhandlungen führen oder notfalls eine Einigungsstelle anrufen. Falls es um wichtige Änderungen im Betrieb geht, kann er sein Mitbestimmungsrecht nutzen.

Der Betriebsrat hat verschiedene Mitbestimmungsrechte:
Personelle Maßnahmen: Kündigungen & Einstellungen mitbestimmen
Arbeitszeitregelungen: Dienstpläne & Überstunden regeln
Arbeitsschutz & Gesundheit: Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen
Soziale Angelegenheiten: Urlaub, Boni & Weiterbildungen mitgestalten

Der Betriebsrat trifft sich regelmäßig zu internen Sitzungen. Falls es eine Betriebsversammlung gibt, können alle Mitarbeiter teilnehmen und Fragen stellen.

Wie viel du mindestens verdienen musst, steht nicht im Gesetz. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nirgends gesetzlich geregelt. Jährliche Gehaltserhöhungen stehen dir nicht per Gesetz zu. All diese Dinge (und noch einiges mehr) sind in sogenannten Kollektivverträgen geregelt. So wie du einen Arbeitsvertrag mit deinem Chef abschließt, so verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern auch Kollektivverträge – also Verträge, die für ganze Branchen gelten. Dein Kollektivvertrag regelt vieles, was in keinem Gesetz steht.

Deinen Anspruch auf Aufwandsentschädigungen.

Wie lange du in der Woche und am Tag arbeiten darfst.

Wie deine Überstunden bezahlt werden müssen. Auch die bessere Bezahlung bestimmter Arbeitszeiten (z.B. Schichtzulagen).

Wie deine Arbeit bezahlt werden muss. Je nachdem, welche Ausbildung und Arbeitserfahrung du mitbringst.

Dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese sind nicht im Gesetz geregelt und werden von der Gewerkschaft im Kollektivvertrag verhandelt.