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Urlaub

Urlaub ist zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in unter RĂŒcksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes einerseits und die Erholungsmöglichkeiten andererseits zu vereinbaren. Weder kann Urlaub einseitig angeordnet noch einseitig angetreten werden.  Rechtsgrundlage in Österreich ist das Urlaubsgesetz (UrlG). Dem/der Arbeitnehmer:in gebĂŒhrt fĂŒr jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß betrĂ€gt bei einer Dienstzeit […]