Urlaub ist zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in unter RĂŒcksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes einerseits und die Erholungsmöglichkeiten andererseits zu vereinbaren. Weder kann Urlaub einseitig angeordnet noch einseitig angetreten werden. Rechtsgrundlage in Ăsterreich ist das Urlaubsgesetz (UrlG). Dem/der Arbeitnehmer:in gebĂŒhrt fĂŒr jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das UrlaubsausmaĂ betrĂ€gt bei einer Dienstzeit […]
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Fast 15 Millionen mehr als im Jahr 2023, in 29 SozialplĂ€nen ĂŒber 106 Millionen Euro erreicht. Durch den Rechtsschutz konnten wir im Jahr 2024 ĂŒber 133 Millionen Euro fĂŒr unsere Mitglieder erkĂ€mpfen. Das sind um fast 15 Millionen mehr als im Jahr 2023. Allein in 29 verhandelten SozialplĂ€nen wurden ĂŒber […]